Verkehrsrecht / Strafrecht
Willkommen in meiner Beratungspraxis für MPU in Stuttgart. Ich helfe Ihnen eine MPU sicher zu bestehen durch Fahreignungsseminar (FES) / Punkteabbau!
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Verkehrsrecht /

Strafrecht

Mit 8 oder mehr Punkten in Flensburg, wird der Führerschein meist für 6 Monate entzogen sowie in der Regel eine MPU angeordnet.

 

Die Fahrerlaubnis wird also nicht nach Ablauf der gerichtlichen Sperrzeit automatisch wieder zurückgegeben. Vielmehr macht die Führerscheinstelle die Neu – oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens, einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, abhängig.

 

Die Vorlage einer MPU kann aber auch angefragt werden, wenn es sich um einen so genannten Wiederholungstäter handelt, bei dem beharrliches Verhalten vermutet wird, der Betroffene also sein Fehlverhalten, trotz Strafen und Ermahnungen anscheinend nicht einsieht.

 

Die Verkehrsbehörde möchte prüfen lassen, ob charakterliche Mängel zum Fahren von Kraftfahrzeugen vorliegen. Die Eignungszweifel kommen auf, wenn ein Verkehrsteilnehmer mit aggressivem Verhalten auffällt. Dazu gehören das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, Überfahren roter Ampeln, Drängeln oder Beleidigungen.

 

Aber auch bei Straftaten, im Zusammenhang mit einer Verkehrsteilnahme, kann eine MPU gefordert werden. Häufig geht es dabei um: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort („Fahrerflucht“), Fahren ohne Fahrerlaubnis oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

 

Auch das Benutzen von Fahrzeugen die nicht der Straßenzulassung entsprechen kann eine  MPU nach sich ziehen z.B.: durch das Frisieren bzw. nicht erlaubte technische Veränderungen am Fahrzeug, Überschreitung der Frist für TÜV/ASU, abgefahrene Reifen und technische Mängel am Fahrzeug.

 

Der Knackpunkt bei der MPU wird sein, dem Gutachter zu Beweisen, dass eine Verhaltensänderung vollzogen und somit das Fehlverhalten korrigiert wurde.

 

Damit der Gutachter annehmen kann, dass eine Änderung auch stabil ist, wird erwartet, dass der MPU-Kandidat sein Verhalten ausreichend kritisch reflektiert hat, ggf. mit Zuhilfenahme eines fachkundigen Diplom-Psychologen. Außerdem wird überprüft, in wieweit der Betroffne seine Einstellung verändert hat, so das von einer Einsicht, in die Notwendigkeit von regelkonformen Verhalten, ausgegangen werden kann.

 

Auch die Ursache für das der Führerscheinstelle bekannt gewordene Verhalten muss vom Betroffenen erkannt sein und dargestellt werden können. Also warum derjenige (oft) zu schnell unterwegs ist oder anscheinend die Fähigkeit für defensives Fahren verloren hat z.B. bei notorischen „Dränglern“.

 

Geprüft wird auch ob die Fähigkeit zur Impulskontrolle ausreichend vorhanden ist oder auch in Zukunft damit gerechnet werden muss, dass sich der Betroffne z.B. „provozieren lässt“.

 

Besonders im Fokus sind auch Fahranfänger.  Aber auch Fahrer, die einen Personenbeförderungsschein haben. Z.B. Taxifahrer müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden. Eignungszweifel können entstehen, z.B. weil Fahrgäste durch zu schnelles Fahren gefährdet werden.

 

Es ist sehr zu empfehlen, sich auf die MPU gut vorzubereiten und mit einem Diplom-Psychologen alle relevanten Fragen aufzuarbeiten, damit bei der MPU nicht orientierungslos ins Blaue argumentiert wird.

Kontakt

MPU Vorbereitung und Beratung
Oliviero Lombardi
Diplom-Psychologe
Nöllenstr. 29

70195 Stuttgart

Festnetz   0711-620 59 67
mobil         0178-699 66 90

E-Mail: info(ät)mpu-vorbereitung-beratung.de

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